Bewerben Bachelor of Music Vokal

Infos zum Studiengang
Bachelor of Music Vokal
Der Studiengang richtet sich an Studienbewerbende, die eine professionelle sängerische Tätigkeit anstreben. Sie besitzen grundlegende musiktheoretische Kenntnisse und Grundfertigkeiten auf dem Klavier und haben ihre stimmliche Begabung bereits durch Ausbildung ausgeformt. Die Voraussetzungen zum Studium sind in einer Eignungsprüfung nachzuweisen.
Der Studiengang bietet in den Zentral- und Musikpraxismodulen eine deutliche Ausrichtung auf gesangsdarstellerische Fähigkeiten. Nach Abschluss der Module Musikpraxis, Musikwissenschaft/-theorie und Vermitteln wählen die Studierenden ab dem fünften Fachsemester ein Profil. In den Profilen können individuell musikpraktische, gesangspädagogische oder musikwissenschaftliche/musiktheoretische Schwerpunkte gesetzt werden.
Absolventinnen und Absolventen können am professionellen Musikleben aktiv teilhaben. Sie verfügen über grundlegende musikwissenschaftliche, musiktheoretische, musikpädagogische und fachdidaktische Kenntnisse, um ihr eigenes Musizieren reflektieren und vermitteln zu können.
Neben der individuellen sängerischen Qualifikation sieht die MHL die szenische Ausbildung als unverzichtbar für alle sängerischen Berufsfelder an. Sowohl im Musiktheater, auf dem Konzertpodium oder in der Gesangspädagogik benötigen die Absolventinnen und Absolventen darstellerische Kompetenzen. Deshalb ist der Schauspiel- und Musiktheaterunterricht bereits in den ersten musikpraktischen Modulen verortet.
Bei Wahl des Profils "Bühnenpraxis Vokal" setzt sich diese Schwerpunktsetzung bis zum Studienende fort und schließt mit der Modulprüfung in einer Musiktheaterproduktion ab. Durch die Wahl des instrumental- bzw. gesangspädagogischen Profils (IGP) kann eine zusätzliche Berufsqualifikation erworben werden.
Kooperationen mit verschiedenen Theatern bieten den Studierenden regelmäßige Möglichkeiten zum Vorsingen. Bei diesen erhalten sie ein Feedback der Berufspraktikerinnen und -praktiker. Durch weitere Kooperationen (u.a. mit dem Kultur- und Bildungszentrum in Bad Oldesloe) sind szenische Produktionen auch außerhalb der MHL möglich. Die Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Jakobi in Lübeck ermöglicht regelmäßige oratorische Aufführungen.
Als Ergänzung zum Musiktheaterunterricht und als Prüfungsprojekt wird in der Regel in jedem Jahr eine der zwei Musiktheaterproduktion durch Gastregisseurinnen und -regisseure betreut. Die Studierenden lernen somit während des Studienverlaufs unterschiedliche Arbeitsweisen in diesem Berufsfeld kennen. Fachübergreifende Projekte von Gesangsklassen und Musiktheorieklassen vertiefen zudem den interdisziplinären Austausch innerhalb der Hochschule und tragen ihn durch Präsentationen in die Öffentlichkeit. Meisterkurse komplettieren regelmäßig das Lehrangebot.
Anforderungen der Eignungsprüfung
Hauptfach
- Vorauswahl anhand eines einzureichenden Videos, dessen inhaltliche und formale Anforderungen weiter unten zu finden sind.
Gesang im Präsenzteil der Eignungsprüfung
- Vortrag von mindestens vier Werken verschiedener Stilepochen (davon eines nach 1920 komponiert) aus den Gattungen Lied, Oratorium und Oper
Klavier als Pflichtfach
- Vortrag von zwei mittelschweren Klavierstücken unterschiedlichen Charakters
Musiktheorie (schriftlich und praktisch)
- Grundkenntnis der dur-moll-tonalen Harmonielehre,
- Kenntnis von Formprinzipien und Gattungen,
- Spielen von Kadenzen
Gehörbildung (schriftlich)
- Erfassen von Intervallen, Akkorden, rhythmischen und harmonischen Zusammenhängen,
- ein- und zweistimmiges Notendiktat
Textvortrag
- Vortrag eines vorbereiteten Prosatextes oder eines Gedichtes (auswendig)
- und Vortrag eines kurz zuvor bekannt gemachten Textes
Anforderungen an die Video-Einsendung
Das Video ist innerhalb der Bewerbungsfrist hochzuladen: Bitte senden Sie dazu als ersten Schritt die Bewerbung über das Bewerbungsportal ab. Danach erhalten Sie einen Link zum Video-Portal, um dort Ihr Video hochladen zu können.
Auf dem Video müssen die Bewerbenden deutlich erkennbar sein. Innerhalb eines vorgetragenen Stückes sind keine technischen Bearbeitungen zulässig. Das Video soll nicht älter als 6 Monate sein. Eine Klavierbegleitung ist optional. Im Video vorgetragene Werke können Teil des Repertoires für die Eingnungsprüfung in Präsenz sein.
Anforderungen
- Werke aus zwei Stilepochen, davon ein Werk in deutscher Sprache
- Dauer des Videos: ca. 15 Minuten