Gremien und Organe
Das Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen.
Der Senat
Der Senat gehört zu den zentralen Organen der Hochschule. Ihm obliegen alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die die gesamte Hochschule betreffen (insbesondere Beschlussfassung über Satzungen, Zustimmung zu Zielvereinbarungen mit dem Ministerium, Feststellung des Haushaltsplanes).
Dem Senat gehören 13 Vertreter/innen aller Mitgliedergruppen der Hochschule an.
Die Mitglieder nach Gruppen (Wahl vom 16. Dezember 2010):
Hochschulrat
Dem Hochschulrat der Musikhochschule Lübeck gehören fünf ehrenamtliche Mitglieder an. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Stellungnahmen zum Entwurf der Hochschulverfassung und zum Haushaltsplan, Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in der Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote und weitere Aufgaben, wie sie im Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt sind.