Termine und Fristen
Semesterzeiten
Vorlesungszeiten im ...
- Wintersemester 2011/2012:
10. Oktober 2011 bis 17. Februar 2012
("Weihnachtspause" vom 24. Dezember 2011 bis 6. Januar 2012) - Sommersemester 2012:
2. April bis 13. Juli 2012 - Wintersemester 2012/13:
1. Oktober 2012 bis 8. Februar 2013
("Weihnachtspause" vom 24. Dezember 2012 bis 4. Januar 2013) - Sommersemester 2013:
2. April bis 12. Juli 2013
Eignungsprüfungen
Die Eignungsprüfungen finden für den Bachelor of Music und den Master of Music zweimal jährlich statt; für den Bachelor of Arts und den Master of Education jedoch jeweils nur zum Wintersemester:
Für einen geplanten Studienbeginn ...
- zum Wintersemester: jeweils im Juni/Juli , der Anmeldeschluss ist der 1. April
- zum Sommersemester: jeweils im Februar; der Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des vorangehenden Jahres
Für das Opernelitestudio (Studiengang Master of Music) ist der
Anmeldeschluss der 1. März, da dieser Studiengang bereits jeweils
am 1. August eines Jahres beginnt!
Rückmeldungen
Die Rückmeldung für das Sommersemester 2012 ist ab dem 20. Januar 2012 möglich und muss bis zum 10. Februar 2012 erfolgt sein. Dazu ist ein persönliches Erscheinen im Studiensekretariat, Große Petersgrunbe 4, zwingend erforderlich!
Die notwendigen Unterlagen für Ihre Rückmeldung:
- Ausgefülltes Rückmeldeformular (mit Informationen zur Belegungen des künftigen Semesters) - bitte bringen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Studienbuches für das derzeitige Semester mit, aus der hervorgeht, welche Kurse Sie derzeit belegen!
- Nachweis über die Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe
von 109,60 € (Stand: Oktober 2011).
Hier die Kontoverbindung und die Daten für die Überweisung:
Begünstigter: Studentenwerk S-H
Konto-Nr. des Begünstigten: 251 28 000
Kreditinstitut: Förde Sparkasse
Bankleitzahl: 210 501 70
Verwendungszweck: SS 2012 + Nachname / Matrikelnummer
IBAN: DE76210501700025128000
BIC: NOLADE21KIE
In dem Betrag von 109,60 € sind enthalten: Studentenwerk 53,00 €; AStA 8,00 €; Semesterticket 46,80 €; Autokraft 1,80 €) - Bei Änderung der Krankenversicherung den Nachweis der Krankenversicherung
- Kopie des Visums (nur für ausländische Studierende)
