Eignungsprüfung

Informationen zur Eignungsprüfung

ABLAUF DER EIGNUNGSPRÜFUNG

Die Eignungsprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Sie erstreckt sich über zwei Tage. Am ersten Tag finden die praktische Prüfung und der mündliche Teil der theoretischen Prüfung (Einzelprüfung) statt, am zweiten Tag die theoretische Prüfung (Klausur). Die Prüfungsdauer im Hauptfach beträgt maximal 30 Minuten, die Dauer der Klausur ca. 60 bis 90 Minuten.

Am Tag der Prüfung finden sie sich bitte morgens um 8.00 Uhr in der Hochschule ein. Wir erstellen dann den aktuellen Tagesplan. Wer nach diesem Termin eintrifft, wird in der Regel von der Prüfung ausgeschlossen.

Am Tage Ihrer Prüfung können Sie sich in einer Übezelle einspielen. Die Klavierbegleitung wird, soweit für Ihre Prüfung erforderlich, von der Hochschule gestellt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig für den Fall, dass Sie eine eigene Klavierbegleitung mitbringen.

Das Ergebnis der Eignungsprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit nach Auswertung der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Post Sie in der vorlesungsfreien Zeit erreicht!

Wenn Sie – aus welchem Grund auch immer – Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich umgehend schriftlich bei der Hochschule abmelden. Ihre Abmeldung muss einen Tag vor der Prüfung eintreffen. Wenn Sie der Prüfung ohne Abmeldung fernbleiben, gilt diese als »abgelegt und nicht bestanden«. Nachholtermine zur Prüfung werden nicht angeboten.

Eine bestandene Eignungsprüfung gilt längstens ein Jahr und kann nach Ablauf ihrer Geltungsdauer wiederholt werden. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann nur einmal, frühestens zum nächsten Prüfungstermin, wiederholt werden.

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HINWEISE ZUR EINSCHREIBUNG

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, prüft die Hochschule, ob Ihnen ein Studienplatz zugeteilt werden kann. Dies hängt, da die Aufnahmekapazität der Hochschule beschränkt ist, außer vom Ergebnis Ihrer Eignungsprüfung auch vom gewünschten Studiengang

und Ihrem künstlerischen Hauptfach ab.

Über die Zuteilung Ihres Studienplatzes informieren wir Sie schriftlich. Dieses Angebot eines Studienplatzes müssen Sie innerhalb der in unserem Schreiben gesetzten Frist schriftlich annehmen. Ein Telefonanruf reicht nicht aus! Aus dieser schriftlichen Zulassung, die Sie zusammen mit dem Immatrikulationsbogen erhalten, geht hervor, welche weiteren Unterlagen Sie in der genannten Frist einreichen müssen.

Bitte stellen Sie sicher, dass wichtige Post Sie in der vorlesungsfreien Zeit erreicht!

Wenn Sie sich gegen ein Studium an der Musikhochschule Lübeck entscheiden, teilen Sie dies frühzeitig schriftlich mit. Der Platz kann so einem anderen Bewerber zur Verfügung gestellt werden.

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NACHRÜCKVERFAHREN

Falls wir Ihnen aufgrund des Ergebnisses Ihrer Prüfung und der Zahl der Bewerber für Ihre Fächerkombination keinen Studienplatz zuteilen können, bieten wir Ihnen einen Platz auf unserer Warteliste an. Dieses Angebot müssen Sie schriftlich bestätigen, da wir sonst davon ausgehen, dass Sie nicht am Nachrückverfahren teilnehmen wollen. Sobald ein geeigneter Studienplatz durch den Rücktritt anderer Bewerber frei wird, werden Sie benachrichtigt. Solange Sie am Nachrückverfahren interessiert sind, müssen Sie sicherstellen, dass unsere Post Sie in der vorlesungsfreien Zeit erreicht.

 

SEMESTERBEGINN

Beginn des Wintersemesters ist normalerweise der erste Montag im Oktober. Zur Semestereröffnung im Oktober lädt die Musikhochschule alle Studierenden herzlich zu einer musikalischen Feierstunde in den Großen Saal ein. Einzelheiten teilen wir Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid mit. Beginn des Sommersemesters ist in der Regel der erste Montag im April.

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Anforderungen in den Eignungsprüfungen

B.Arts (Musik vermitteln)

B.Mus- Instrumental

B.Mus. Vocal

B.Mus. Kirchenmusik

B.Mus. Komposition

B.Mus. Theorie