Promotion

Promotionsverfahren

An der Musikhochschule Lübeck kann ein Promotionsverfahren in folgenden Fächern durchgeführt werden:

  • Musikwissenschaft
  • Musiktheorie
  • Musikpädagogik

Voraussetzungen

Zum Promotionsstudium kann zugelassen werden, wer

1. einen der folgenden Abschlüsse oder einen diesen Abschlüssen vergleichbaren Abschluss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erreicht hat:
a) Diplom, Magister oder Master an einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Hochschule. Ein Schwerpunkt im Fach Musikwissenschaft, Musiktheorie oder Musikpädagogik ist nachzuweisen;
b) erste Staatsprüfung für das Lehramt mit Hauptfach Musik;
2. vertiefte Kenntnisse in dem angestrebten Promotionsfach hat;
3. die deutsche Sprache ausreichend beherrscht;
4. nicht bereits an einer anderen Hochschule ein Promotionsverfahren zur Verleihung des angestrebten oder eines vergleichbaren Doktorgrades bestanden oder endgültig nicht bestanden hat;
5. eine zur Betreuung der geplanten Promotion bereite und berechtigte Person nachweisen kann.

Ausnahmeregelungen finden sie in der Promotionsordnung (siehe Spalte rechts)

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Annahme ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Darstellung des persönlichen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges mit Lichtbild;
  2. beglaubigte Kopien der Zeugnisse, die nachweisen, dass die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind; das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ist zu versichern, auf Verlangen des Promotionsausschusses ist die Beherrschung der deutschen Sprache entsprechend den Regelungen der Immatrikulationsordnung der Musikhochschule Lübeck nachzuweisen;
  3. ein Exposé, welches das Fach, den Arbeitstitel, den Arbeits- und Zeitplan sowie eine detaillierte Darlegung der inhaltlichen und methodischen Grundlinien der geplanten Dissertation enthält;
  4. Angabe der gewünschten und zur Betreuung berechtigten und bereiten Person sowie deren schriftliche Stellungnahme zur Betreuung der geplanten Dissertation.

Promotion

Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.
Die Musikhochschule Lübeck verleiht den Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.). Die Dissertation wird im Fach Musikwissenschaft, Musiktheorie oder Musikpädagogik vorgelegt.
Doktorandinnen und Doktoranden sind zur Teilnahme am Graduiertenkolloquium verpflichtet.

 

 


    Kontakt

    Prof. Dr. Wolfgang Sandberger

    Leitung Brahms-Institut an der Musikhochschule Lübeck

    Villa Eschenburg

    Jerusalemsberg 4

    23568 Lübeck / Germany

    Tel +49 (0)451-1505-402

    Fax+49 (0)451-1505-420

    Mail Prof. Sandberger

    Promotionsordnung