Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine repräsentative Mappe mit eigenen musiktheoretischen Arbeiten aus dem bisherigen Studium einzureichen. Sie kann beispielsweise schriftliche Analysen, stilgebundene Kompositionen (Partituren/Aufnahmen), Unterrichtskonzepte oder Vortragsmanuskripte enthalten.
Klausur Musiktheorie mit fünf Aufgaben (eine Stunde)
Klausur Gehörbildung mit vier Aufgaben (eine Stunde)
Klavierspiel
Vortrag von zwei Werken oder Einzelsätzen aus verschiedenen Epochen (Niveau etwa obere Mittelstufe). Sofern das Hauptinstrument nicht das Klavier ist, kann statt eines der beiden Klavierstücke auch ein Werk auf dem jeweiligen Hauptinstrument präsentiert werden.
Kolloquium
Prüfungsgespräch, Darstellung musiktheoretischer Inhalte am Klavier (zum Beispiel Partimentospiel, Satzmodelle), Fragen zur Geschichte der Musiktheorie, Gehörbildungsaufgaben, Ad-hoc-Darstellung eines Rhythmus und einer atonalen Tonreihe, Fragen und Erläuterungen zu den von Ihnen eingereichten Arbeiten.
Sie müssen kein Video vorab einreichen. Die Vorauswahl erfolgt anhand der eingereichten musiktheoretischen Arbeiten. Die weiteren Eignungsprüfungsbestandteile finden ausschließlich in Präsenz statt.
Studiensekretariat der MHL
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23552 Lübeck
Nadja Dickert
101a
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