Mit dem Bewerbungsunterlagen ist eine repräsentative Mappe mit eigenen musiktheoretischen Arbeiten aus dem bisherigen Studium einzureichen. Sie kann beispielsweise enthalten: schriftliche Analysen, stilgebundene Kompositionen (Partituren/Aufnahmen), Unterrichtskonzepte oder Vortragsmanuskripte.
Klausur Musiktheorie mit fünf Aufgaben (eine Stunde)
Klausur Gehörbildung mit vier Aufgaben (eine Stunde)
Klavierspiel
Zwei Werke oder Einzelsätze aus verschiedenen Epochen (Niveau etwa obere Mittelstufe). Sofern das Hauptinstrument nicht das Klavier ist, kann statt eines der beiden Klavierstücke auch ein Werk auf dem jeweiligen Hauptinstrument präsentiert werden.
Kolloquium
Prüfungsgespräch, Darstellung musiktheoretischer Inhalte am Klavier (z.B. Partimentospiel, Satzmodelle), Fragen zur Geschichte der Musiktheorie, Gehörbildungsaufgaben, Ad-hoc-Darstellung eines Rhythmus und einer atonalen Tonreihe, Fragen und Erläuterungen zu den von Ihnen eingereichten Arbeiten.