Übergeordnete Kompetenzen und ihre Umsetzung
Die Ziele für den Bereich "Inklusion" sind als 10 übergeordnete Kompetenzen formuliert:
Grundlagen - Recht, Theorie, Institution
Der/die Studierende
- kann die rechtlichen Grundlagen und die fachspezifischen Richtlinien für inklusives Lernen erläutern und auf Fallbeispiele anwenden.
- kennt den Stand der theoretischen Fachdiskussion, kann verschiedene Positionen kritisch gewichten und einen begründeten theoretischen Standpunkt einnehmen.
- kennt institutionelle Umsetzungsmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote für inklusives Lernen.
Sonder-/Inklusionspädagogik - Förderkonzepte, Förderschwerpunkte, Entwicklungsförderung
Der/die Studierende
- kann verschiedene musik-sonderpädagogische Förderkonzepte erläutern und Prinzipien daraus begründet für die Planung von Unterricht nutzen.
- kann Heterogenität hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Aspekte wie Förderschwerpunkte, Hochbegabung, kulturelle Vielfalt differenzieren und grundlegende Konsequenzen für den Unterricht ableiten.
- kann musikpädagogische Praxis hinsichtlich der individuellen Entwicklungsförderung im sensomotorischen, emotional-sozialen, sprachlich-kognitiven Bereich reflektieren und planen.
Umsetzung - Musikalische Lernbereiche, Diagnostik, Differenzierung, Unterricht
Der/die Studierende
- kann diagnostische Verfahren für verschiedene Bereiche der Heterogenität begründet auswählen und einsetzen.
- kann die musikspezifischen Kompetenzbereiche und Handlungsfelder (Rezeption, Reflexion, Aktion, Transposition) sowie Lerngegenstände unter dem Aspekt der Heterogenität analysieren.
- kann zu den Kompetenz- und Themenbereichen des Musikunterrichts geeignete binnendifferenzierende Unterrichtsmethoden und -sequenzen für inklusives Lernen entwickeln.
- kann inklusionsbezogene Lernsituationen kriteriengeleitet evaluieren.
Diese Kompetenzen sind im Sinne einer Querschnittaufgabe in die Studiengänge des Bachelor of Arts und des Master of Education implementiert.