An der MHL besteht die Möglichkeit, in den Fächern Musikwissenschaft, Musiktheorie und Musikpädagogik den Doktorgrad zu erlangen. Die Promotion dient dem Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbstständiger, wissenschaftlicher Arbeit. Diese basiert laut Promotionsordnung auf dem Verfassen einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung – bestehend aus Disputation und Rigorosum. Ein weiterer verpflichtender Bestandteil ist die regelmäßige Teilnahme am Graduiertenkolloquium. Erfolgreichen Absolventen wird der akademische Grad eines Doktors der Philosophie verliehen. Das Angebot richtet sich an besonders befähigte Bewerber, die Diplom, Magister oder Master mit nachweisbarem Schwerpunkt in einem der drei genannten Promotionsfächer an einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Hochschule mindestens mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen haben. Alternativ ist das erste Staatsexamen für das Lehramt mit Hauptfach Musik – ebenfalls bestanden mit mindestens der Note "gut" – Voraussetzung zur Zulassung am Promotionsverfahren an der MHL. Weitere Bedingungen und Regelungen zur Aufnahme können der Promotionsordnung entnommen werden. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme mit allen in der Promotionsordnung, § 8 genannten Unterlagen geht bitte direkt an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses.
Promotionsverfahren an der MHL
Große Petersgrube 21
23552 Lübeck
Vizepräsident für Veranstaltungen und Forschung
Prof. Dr. Oliver Korte
1.04
T: +49 (0)451-1505-129
F: +49 (0)451-1505-301
Mail an Prof. Dr. Korte