
Fakten
- Umfang:4 Semester
- Abschluss:Konzertexamen
Als Grundlage für eine solistische Karriere bietet das Konzertexamensprogramm besonders begabten Musikerinnen und Musikern ein Zusatzstudium an, das der Stufe 3 des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse entspricht (KMK-Beschlüsse vom 21. April 2005 und 16. Februar 2017).
Das Konzertexamen wird für alle Instrumente angeboten, die auch im Master of Music an der MHL studiert werden können
(Streichinstrumtente, Bläser, Tasteninstrumente, Gitarre, Gesang, Schlagzeug und Komposition).
- Dauer des Studiums: 4 Semester
- Abschluss: Konzertexamen (Zertifikat)
Aufbau des Studiums
Neben dem Hauptfachunterricht (4 x 1,5 Wochenstunden) auf dem gewählten Instrument sieht der Lehrplan 0,5 SWS Klavierbegleitung vor (nicht bei Tasteninstrumenten, Harfe, Gitarre, Schlagzeug und Komposition). Hinzu kommt die verpflichtende Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- Betreuung des künstlerischen Forschungs- oder Entwicklungsprojektes
- Blockseminare im Bereich künstlerische Forschung
- Kolloquium sowie
- Praktikum
Zulassungsvoraussetzungen für die Eignungsprüfung
Die Berechtigung zum Studium wird ausschließlich durch eine besondere künstlerische Befähigung nachgewiesen. Dieser Nachweis erfordert einen für das Hauptfach relevanten Master- oder Diplomabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss sowie Bühnen- oder Konzerterfahrung als Solist im Hauptfach.
Abschlussprüfung
Das Konzertexamen besteht aus drei öffentlichen Teilprüfungen.
Bei einem instrumentalen oder vokalen Hauptfach sind folgende Prüfungen abzulegen:
- ein Rezital mit einer Spieldauer von 65 bis 75 Minuten mit Werken verschiedener Epochen unter Einbeziehung des 20. und/oder 21. Jahrhunderts
- ein Solokonzert mit Orchester, sofern die Musikhochschule Lübeck das Orchester anbieten kann,
anderenfalls ein weiteres Rezital mit einer Spieldauer von 65 bis 75 Minuten - Ergebnispräsentation des künstlerischen Forschungs- oder Entwicklungsprojekts (ca. 45 Minuten)
Beim Hauptfach Komposition sind folgende Prüfungen abzulegen:
- ein Portraitkonzert mit einer Spieldauer von ca. 80 Minuten mit eigenen Werken oder Kreationen
- Die Aufführung eines während des Studiums entstandenen Orchesterwerks, sofern die Musikhochschule Lübeck das Orchester anbieten kann. Die Spieldauer des Portraitkonzerts verkürzt sich um die Länge des Orchesterwerks
- Ergebnispräsentation des künstlerischen Forschungs- oder Entwicklungsprojekts (ca. 45 Minuten)