Als Grundlage für eine solistische Karriere bietet der Studiengang Konzertexamen außergewöhnlich begabten Musikerinnen und Musikern ein zusätzliches Studienangebot, welches der Stufe 3 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse entspricht (KMK-Beschlüsse vom 21.4.2005 und 16.2.2017).
Studienverlauf
Das Curriculum umfasst neben dem Hauptfachunterricht (4 x 1,5 Semesterwochenstunden) auf dem gewählten Instrument die verbindliche Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren in mindestens zwei Semestern mit einem jeweiligen Umfang von 1,5 SWS. Der Abschluss des Studiengangs Konzertexamen besteht aus zwei öffentlichen Konzerten, von denen eines gegebenenfalls ein Konzertauftritt mit Orchester ist.
Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung
Die Berechtigung zum Studium wird ausschließlich durch eine besondere künstlerische Befähigung nachgewiesen. Dieser Nachweis setzt einen für das Hauptfach einschlägigen Master- oder Diplomabschluss oder einen damit vergleichbaren Abschluss, bühnen- oder konzertpraktische Erfahrungen als Solistin oder Solist im Hauptfach voraus.
Anforderungen in der Eignungsprüfung
In der Eignungsprüfung wird ein Programm von höchster Schwierigkeit mit vollständigen Werken aus verschiedenen Epochen unter Einbeziehung des 20. und 21. Jahrhunderts erwartet. Das Programm muss mindestens 90 Minuten (Streichinstrumente, Harfe, Klavier) bzw. 60 Minuten (Blasinstrumente, Schlagzeug) Musik umfassen. Bei der Bewerbung um die Teilnahme am Eignungsprüfungsverfahren ist ein Video einzureichen. Informieren dazu sind hier zu finden.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst ein Recital von 90 Minuten Dauer. Für dieses Konzert müssen zwei Programme eingereicht werden, von denen eines drei Monate vor dem Konzerttermin ausgewählt wird. Die Programme müssen Werke verschiedener Epochen unter Einbeziehung des 20./21. Jahrhunderts beinhalten. Der zweite Teil umfasst ggf. ein Solokonzert mit Orchesterbegleitung. Auch für dieses Konzert müssen zwei Programmvorschläge eingereicht werden. Für den Fall, dass die Hochschule kein Orchesterkonzert anbieten kann, ist ein zweites Recital zu spielen. Dabei darf das nicht ausgewählte Programm des ersten Abschlussteils als ein Vorschlag wieder verwendet werden.
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